Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zürisee Transporte GmbH- nachfolgend “AGB” genannt – regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der Zürisee Transporte GmbH. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Artikel 1: Pflichten der Zürisee Transporte GmbH

Die Zürisee Transporte GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig übernimmt der Zürisee Transporte GmbH die Kosten für die Nachreinigung. Darüber hinaus muss der Zürisee Transporte GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Artikel 2: Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann der Zürisee Transporte GmbH einen angemessenen Zuschlag verlangen.

Artikel 3: Preise

Die Preise werden entweder Pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Wir berechnen einen Mindestaufwand von 3 Stunden. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

Artikel 4: Bezahlung

Zahlungen sind am Umzugstag Bar an den Teamleiter zu bezahlen. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe. Bei Nichtzahlung der Rechnungen bis zur zweiten Mahnung, wird dem Kunden eine Mahngebühr in der Höhe von CHF 20.- in Rechnung gestellt.

Artikel 5: Versicherung

Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Lieferwagen. (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 10’000’000.-

Artikel 6: Rücktritt des Auftraggebers

Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 5 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 200.- verrechnet.

Artikel 7: Rücktritt des Auftragnehmers

Die Zürisee Transporte GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nicht einhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

 Artikel 8: Besondere Vereinbarung

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

Artikel 9: Haftung

Die Zuerisee Transporte GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Der Zuerisee Transporte GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Die Haftung der Zürisee Transporte GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Zürisee Transporte GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Artikel 10: Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der Zürisee Transporte GmbH schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Artikel 11: Datenschutz

Daten, die der Zürisee Transporte GmbH zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 12: Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Das zuständige Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüchen gilt das Bezirksgericht Zürich.

Artikel 13: Pausen

Die Zürisee Transporte GmbH ist verpflichtet während der Arbeit den Mitarbeitern am Morgen und am Nachmittag eine Pause von 15 Minuten zu erlauben.